AGB

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber diesen Bedingungen zu.

I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Die Gesellschaft Luxemburgischen Rechts RMH SARL, mit Sitz in L-9991 WEISWAMPACH, Gruuss-Strooss 24, eingetragen im HR Luxemburg unter der Nummer B176722 hat u.a. den gesellschaftszweck, digitales und gedrucktes Material für Kunden zu erstellen.

HENKES PRODUKTIONS ist Bestandteil der SARL RMH.

Die SARL RMH bzw. HENKES PRODUCTIONS werden nachfolgend „Unternehmer“ genannt.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Vertragspartner, der nachfolgend auch Kunde oder Auftraggeber genannt wird, insbesondere in Bezug auf das Erstellen von Werbematerial, Filmen und Bildern für den Kunden.

1.2. Der Unternehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.

1.3. Angebote des Unternehmers sind freibleibend geltend erst bei expliziter oder impliziter schriftlicher Beauftragung als verbindlich.

 

II. Urheberrechtliche Bestimmungen:

2.1 Übertragung der Urheber- und Autorenrechte

Der Unternehmer behält das Urheberrecht an den erstellten Aufnahmen gemäß den anwendbaren gesetzlichen Regelungen über das Urheberrecht.

Die von dem Unternehmer hergestellten oder bearbeiteten Aufnahmen sind nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Er überträgt diesbezüglich nur das einfache Nutzungsrecht, sprich die einmalige Nutzung der Aufnahmen zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zweck oder welcher sich aus der Auftragserteilung ergibt. Jeder darüberhinausgehende Gebrauch, Verwertung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist zahlungspflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Unternehmers, wobei in jedem Fall der Name des Auftragnehmers bei jeder Verwertung zu nennen ist.

Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, das Foto- und Videomaterial abzuändern, in gleich welcher Form.

2.2. Ermächtigung des Unternehmers, die Fotos oder Videos zu veröffentlichen

Der Kunde akzeptiert, dass der Unternehmer die Fotos, Videos, Aufnahmen, die im Rahmen des Auftrags erstellt wurden, auf seiner Internetseite und seinen „Social-Media-Accounts“ veröffentlicht.

3. Die Einräumung der Nutzungsrechte ist erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß diesem Vertrag geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig gezahlt hat.

4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Inhalte zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen.

 

III. Nebenpflichten:

3.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Bewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Kunde zu sorgen.

3.2. Er hält den Unternehmer diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen. 

3.3. Sollte die Einwilligung der betroffenen Personen zurückgezogen werden und die Inhalte eventuell von Internetauftritten entfernt werden müssen, trägt der Auftraggeber hierfür die alleinige Verantwortung. Es besteht in diesem Fall kein Rückerstattungsanspruch.

Eventuelle Abänderungen dieser Inhalte werden aufwandsgemäß abgerechnet.

 

IV. Vorzeitige Auflösung und Rücktrittsvorbehalt:

Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen.

Als wichtige Gründe gelten u.a., ohne vollständig zu sein, die folgenden:

–        Modifizierung einer Partei der Vorstellungen oder Wünsche in einem nicht unerheblichen Umfang nach Beauftragung. Dieser Umstand kann zur Auflösung des Vertrages durch die andere Partei führen, ohne Anspruch auf Schadenersatz welcher Art auch immer.

–        Konkurs, kollektive Schuldenregelung oder gerichtliche Reorganisation des Auftraggebers

–        Unbeglichene Vorschusszahlungen für das betroffene Projekt und/oder unbeglichene Rechnungen aus vorherigen Projekten des Kunden, nach erfolgter Mahnung und nach Verstreichen der in dieser Mahnung festgelegten Zahlungsfrist.

  

V. Leistung, Gewährleistung, Haftung:

5.1 Der Unternehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen oder den Auftrag gemeinsam mit Dritten ausführen;

Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Unternehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondre für die Bildgestaltung, die Auswahl der Video- und Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen/videografischen Mittel.

5.2 Für Mangel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

5.3. Der Unternehmer haftet nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse gegen den Auftraggeber, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers verhängt werden.

Auch für Maßnahmen oder Strafzahlungen, die aufgrund von Datenschutz-, Urheberrechts- und/oder Markenrechtsangelegenheiten gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.

Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Unternehmers liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

5.5 Der Unternehmer behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen, unbeschadet gesetzlicher Regelungen. Mängelrügen müssen innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab Erhalt des Foto- oder Videomaterials mitgeteilt werden.

5.6 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet.

5.7 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

5.8. Der Auftraggeber ist haftbar für den Verlust und die Zerstörung des Materials des Unternehmers durch ihn oder durch Dritte, insbesondere durch Personen, die auf Wunsch des Auftraggebers anwesend sind und die Beschädigung verursachen oder aber durch Umstände, die unabhängig von dem Unternehmer sind.

 

VI. Preise

6.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Unternehmer ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten und gemäß Angebot zu.

6.2 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Unternehmer erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

6.3 Bei Verkauf von bestehendem Video- oder Fotomaterial besteht der Preis ausschließlich aus der Übertragung der Urheberrechte.

6.4 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages Abstand, steht dem Unternehmer mangels anderer Vereinbarung eine Entschädigung zu, die sich aus den bereits durch den Unternehmer verauslagten Kosten sowie einer Entschädigung in Höhe von 20% des Gesamtauftrages zusammenstellt. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

 

VII. Zahlung:

7.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Vorschusszahlung in der Höhe von 30 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zahlbar. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Banküberweisungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, der der Betrag auf dem Konto des Unternehmers gutgeschrieben wurde. 

In den Angeboten wird präzisiert werden, unter welchen Bedingungen die Ausarbeitung des Konzeptes im Preis der Dienstleistung einbegriffen ist.

7.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Unternehmer berechtigt, nach Abschluss jeder Einheit eine Rechnung auszustellen.

7.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Anwendung des Gesetzes vom 2.8.2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr berechnet, unabhängig von der Eigenschaft des Kunden, d.h. auch wenn der Kunde „Verbraucher“ ist, ohne dass eine Mahnung/Inverzugseztung notwendig wäre.

Zuzüglich ist bei Zahlungsverzug eine Pauschalentschädigung von 10% des Rechnungsbetrages fällig, ohne dass eine Mahnung/Inverzugseztung notwendig wäre.   

7.4 Soweit gelieferte Bilder und/oder Videos ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

7.5. Nach Fertigstellung des Foto- oder Videomaterials hat der Auftraggeber Anrecht auf eine kostenlose Korrektur. Dabei muss der Auftraggeber beachten, dass er alle Korrekturwünsche äußert. Eine weitere Korrektur ist zahlungspflichtig, wobei aufwandsgemäß abgerechnet wird.

 

VIII. Schlussbestimmungen:

8.1.Anwendbares Recht:

Es gilt das Recht des Königreichs Belgien.

8.2. Erfüllungsort:

Der Erfüllungsort SANKT VITH gilt für die Parteien als anerkannt.

8.3. Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist EUPEN.

8.4. Datenschutzhinweis

Die mitgeteilten personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet und nutzt der Unternehmer zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Dabei erfolgt – mit Ausnahme bezüglich der nötigen Versandabwicklung – keine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte und eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht statt.

8.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.